Aktuell | 6. Februar 2025
Informationsveranstaltung und Ausstellungseröffnung
Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse
18.00-20.00 Uhr im Konzerthaus „Die Glocke“ - Kleiner Saal
7.- 28. Februar 2025
Austellung der Wettbewerbsarbeiten
Mo bis Fr, von 15.00 bis 18.00 Uhr im Konzerthaus „Die Glocke“ -Foyer
Zusätzlich 8. und 9. Februar 2025 von 11.00 bis 14.00 Uhr
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Ausloberin | Freie Hansestadt Bremen
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen
vertreten durch
Kristina Vogt
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
in Kooperation mit
Dr. Andreas Bovenschulte
Senator für Kultur
Özlem Ünsal
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
sowie
Glocke Veranstaltungs-GmbH und
Projektbüro Innenstadt Bremen GmbH
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Verfahren | Der Wettbewerb wurde als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69 ff bzw. als nichtoffener Planungswettbewerb in zwei Phasen mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 3 und 4 durchgeführt. Er richtete sich an Architektinnen und Architekten und findet anonym statt. Der Wettbewerb wurde in Abstimmung mit der Architektenkammer Bremen durchgeführt und ist dort unter der Nummer 04/2024 vom 26. Februar 2024 registriert. |
Jury | Fachpreisrichter/innen:
Prof. Rebecca Chestnutt
Architektin, Berlin (Vorsitz)
Prof. em. Roger Diener
Architekt, Basel
Louisa Hutton
Architektin, Berlin
Martin Pampus
Architekt, Bremen
Prof. Dr. Iris Reuther
Architektin, Senatsbaudirektorin, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Freie Hansestadt Bremen
Prof. Kirsten Schemel
Architektin, Berlin
Prof. Dr. Georg Skalecki
Bauhistoriker, Denkmalpfleger, Landesamt für Denkmalpflege, Freie Hansestadt Bremen
Prof. Volker Staab
Architekt, Berlin
Sybille Waechter
Architektin, Darmstadt
Carl Zillich
Architekt, Projektbüro Innenstadt Bremen
Sachpreisrichter/innen:
Dr. Ralph Baumheier
Staatsrat, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Freie Hansestadt Bremen
Carmen Emigholz
Staatsrätin, Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
Maike Frese
Staatsrätin, Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Freie Hansestadt Bremen
Wiebke Stuhrberg
Staatsrätin, Der Senator für Finanzen, Freie Hansestadt Bremen
Matthias Vollmer
Ministerialrat Bundesbauministerium Referat B|6
Jörg Ehntholt
Geschäftsführung, Glocke Veranstaltungs-GmbH, Bremen
Harald Emigholz
Mitglied im Bauherrenkollegium, St. Petri Domgemeinde, Bremen
Guido Gärtner
Geschäftsführender Intendant der Bremer Philharmoniker
Albert Schmitt
Managing Director Deutsche Kammerphilharmonie Bremen |
Preise und Aufwandsentschädigung | Die Ausloberin stellte für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 440.000 Euro (netto) zur Verfügung.
In der 1. Phase wurde unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 150.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wurde unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 140.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Für Preise war in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 150.000 Euro (netto) vorgesehen:
• 1. Preis: 60.000 Euro
• 2. Preis: 45.000 Euro
• 3. Preis: 30.000 Euro
• 15.000 Euro (zu gleichen Teilen unter den vier weiteren Teilnehmenden der 2. Phase geteilt) |
Teilnehmende | Zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb wählte die Ausloberin über ein offenes Verfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb)16 Teilnehmende aus. Nach Abschluss der 1. Phase wählte das Preisgericht 7 Teilnehmende für die Bearbeitung der 2. Wettbewerbsphase aus. |
Teilnahmeberechtigung | Teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs.1 RPW 2013 waren in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllte die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt waren ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen hatten eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit mussten die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (siehe vorheriger Absatz).
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Weitere Beauftragung | Bei der Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger, in der Regel den/die ersten Preisträger/in mit weiteren Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume) stufenweise mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragen, sofern der (Weiter-)Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht, so dass durch Art und Umfang der Beauftragung sichergestellt wird, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Eine darüberhinausgehende Beauftragung mit den weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 wird als Option für die Ausloberin vorgesehen.
Wenn die Vergabe der vollständigen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) an eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger des Wettbewerbs durch die Art der Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist, stellt die Auftraggeberin durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers mit Teilleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 oder entsprechenden Beratungsleistungen sicher, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird (Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle etc.).
Hierzu führt die Ausloberin Auftragsgespräche nach § 14 Abs.4 Nr.8 VgV mit den Preisträgerinnen /Preisträgern des Wettbewerbs. Die Auftragsvergabe wird nach den in der Bekanntmachung genannten Zuschlagskriterien erfolgen. Die Ergebnisse und Platzierungen aus dem Wettbewerb werden dabei ein Gewicht von 45% haben, die Lösungskompetenz 5%. Letztere beurteilt die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs. Daneben werden die Honorarhöhe zu 15% und weitere auftragsbezogene Kriterien zu 35% maßgeblich sein. |
Termine | Bearbeitungszeitraum 1. Phase | 17. Juni - 28. August (Set A) und 11. September 2024 (Set B) |
Online Forum 1. Phase | 17. Juni - 11. Juli 2024 (verlängert) |
Teilnehmendenkolloquium 1. Phase | 21. Juni 2024 |
Preisgerichtssitzung 1. Phase | 16. Oktober 2024 |
Bearbeitungszeitraum 2. Phase | 23. Oktober - 19. Dezember 2024 (Set A) und 13. Januar 2025 (Set B) |
Teilnehmendenkolloquium 2. Phase | 25. Oktober 2024 |
Online Forum 2. Phase | 23. Oktober - 13. November 2024 |
Preisgerichtssitzung 2. Phase | 5. Februar 2025 |
Informationsveranstaltung | 6. Februar 2025 |
Austellung | 7. bis 28. Februar 2025 |
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| Etwaige Terminänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |